Zweckzuschuss “Gebührenbremse”
Der Bund gewährt dem Land Kärnten einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von € 9.437.902,00 zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen. Die Verteilung der Mittel an die Gemeinden richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl und so erhält die Gemeinde Weißensee einen Anteil von € 12.894 Euro.
Im Fokus des Zweckzuschussgesetzes steht die Entlastung der Gebührenzahler. Dieses Ziel wird durch die Zuweisung der Mittel in den Müllgebührenhaushalt mit marktbestimmter Tätigkeit insofern erreicht, da insbesondere inflations- und zinsbedingt erforderliche Gebührenanhebungen derzeit nicht erfolgen müssen. Durch die Unterstützung des Gebührenhaushaltes für die Müllbeseitigung werden alle Gemeindebürger entlastet, da die Abfallgebühren für alle Objekte mit hauptwohnsitzgemeldeten Personen vorgeschrieben werden.
Im Sinne des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit hat der Gemeinderat der Gemeinde Weißensee in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, den gesamten Zweckzuschuss in der Höhe von € 12.894 Euro im Müllgebührenhaushalt zu verwenden.