HANDWERKERBONUS

Veröffentlicht am: 16.07.2024

Der Handwerkerbonus ist da!

Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024/maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025

Seit dem 15. Juli gibt es bis zu 3.500 Euro für all jene zurück, die bei sich zu Hause investiert haben. Egal ob Renovierung, Sanierung oder Neubau – alle Arbeiten, die du von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025durchführst, werden jetzt unterstützt! Deshalb: Rechnungen gut aufbewahren und einreichen!

Was ist der Handwerkerbonus?

  • Der Bonus gilt für Arbeitsleistungen von Handwerkern in deinem Zuhause – egal ob beim Neubau, oder bei Renovierungs- und Reparatur-Arbeiten.
  • Gefördert werden Leistungen im Zeitraum zwischen 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025.
  • Die Förderobergrenze beträgt pro Person und pro Wohneinheit im Jahr 2024 maximal 2.000 Euro, im Jahr 2025 maximal 1.500 Euro. Das bedeutet: insgesamt 3.500 Euro für dein Zuhause!
  • Der Mindestbetrag der Rechnungen beträgt 250 Euro.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
  • Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. 
  • Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Sollten Sie Hilfe benötigen, fragen Sie gerne in Ihrem Gemeindeamt nach. 
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