NATIONALRATSWAHL 2024

Veröffentlicht am: 22.08.2024

Nationalratswahl 2024

Am Sonntag, den 29. September 2024 findet in Österreich die Nationalratswahl 2024 statt.

Hier finden Sie einige wichtige Hinweise zur Nationalratswahl 2024 bezogen auf die Gemeinde Weissensee:

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden
Nationalratswahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag (9. Juli 2024) in der
Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spä-
testens am Tag der Wahl (29. September 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden (also Personen, die spätestens am 29. September 2008
geboren worden sind). 

Auslandsösterreicher, die zum Stichtag, dem 9. Juli 2024, in der Wählerevidenz der Gemeinde Weissensee eingetragen sind, dürfen bei dieser Wahl teilnehmen. Sie müssen – um ihr Wahlrecht im Ausland ausüben zu können – eine Wahlkarte bei der Gemeinde Weissensee beantragen.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte.

Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten am Gemeindeamt können ab der Wahlausschreibung am Gemeindeamt unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.B. amtlicher Lichtbildausweis oder einer anderen persönlichen Urkunde) beantragt werden.

Wenn eine Wahlkarte beantragt wurde, darf der Wähler nur mehr mit der Wahlkarte seine Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise er wählen möchte.

Wichtig:
Wahlkarten können nur persönlich, schriftlich oder per E-Mail unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.B. amtlicher Lichtbildausweis oder einer anderen persönlichen Urkunde in Kopie) durch den jeweiligen Wahlberechtigten am Gemeindeamt beantragt werden. 

Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT möglich!

Alternativ können Sie die Wahlkarte auch selbst auf www.wahlkartenantrag.at beantragen. (mit ID-Austria)

Die Antragstellung ist bei schriftlichen Anträgen bis Mittwoch, den 25. September 2024 und bei mündlichen (nicht telefonischen) Anträgen bis Freitag, den 27. September 2024 bis 12:00 Uhr möglich. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2024), 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal des Stimmbezirks der Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals oder bei einer Bezirkswahlbehörde abgegeben worden sein. 

Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen - am 02.09.24 - vor dem Wahltag. 

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. 

Wenn eine Wahlkarte für einen Wahlberechtigten ausgestellt wurde, darf nur mehr mit dieser die Stimme abgegeben werden, unabhängig davon, wo und auf welche Weise die Teilnahme an der Nationalratswahl erfolgt.

Duplikate für in Verlust geratene Wahlkarten dürfen nicht ausgestellt werden. 

Wo kann ich wählen?

Rund zwei Wochen vor der Wahl wird eine „Amtliche Wahlinformation“ an jeden Wahlberechtigten übermittelt. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie Ihre Stimme am Wahltag, den 29. September 2024, abgeben können. 

Wahllokal Gemeinde Weissensee:

Weissensee Haus, Techendorf 78, von 08h - 12h.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/Nationalratswahl_2024/start.aspx

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