Nachdem Wien, Oberösterreich, Salzburg und auch Kärnten die Maßnahmen bereits verschärft haben, haben sich Landeshauptleute und Bundesregierung auf einen nötigen, österreichweiten Lockdown zur Eindämmung des drastisch ansteigenden Infektionsgeschehens geeinigt, damit die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems einhergehend mit der Entlastung der MitarbeiterInnen in den Spitälern und der Schutz der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden kann.

Die Gemeinde Weißensee ist kärntenweit unter den Gemeinden mit den höchsten Impfraten. Auch wenn es schwerfällt, bitte ich aus Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber den MitarbeiterInnen in unseren Spitälern und auch in Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison die Maßnahmen mitzutragen.

Weiters bitte ich, auf fundierte, fakten- und datenbasierte Informationsquellen zurück zu greifen. Medizinisch fundierte Informationen bei Zweifeln oder Fragen erteilt auch gerne unser Arzt Dr. Müller.

Abschließend möchte ich sagen, dass wir als BürgerInnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben, wie unser Bundespräsident so treffend sagte. Wir alle haben nun die Pflicht dazu beizutragen, die vierte Welle rasch zu beenden, und darüberhinaus alles zu tun, um diese Zustände samt all ihren persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen hinter uns zu lassen. Ich bitte euch aus Solidarität, Rücksicht auf die eigene Gesundheit, jene eurer Familien, Freunde und Gäste dazu beizutragen, eine Ansteckung und/oder Verbreitung zu verhindern und damit Verantwortung für alle Menschen zu übernehmen. Danke für eure Mithilfe!

Sollte jemand Unterstützung bei der Organisation des täglichen Alltags benötigen, so helfen wir im Rahmen des uns Möglichen! Bitte meldet euch am Gemeindeamt.

Einmal mehr müssen wir zusammenhalten. Das ist es, was uns als Gesellschaft ausmacht! Bleibt gesund und optimistisch; eure Bürgermeisterin Karoline

Ich möchte euch auch über die nun geltenden Maßnahmen sowie die Wirtschaftshilfen informieren. Unterstehend habe ich die Informationen für euch zusammengefasst (Stand: 21.11.2021)


Maßnahmen ab 22.11.2021:

Generelle Maßnahmen

  • bundesweiter Lockdown für alle, also Ungeimpfte und Geimpfte, von 0 bis 24 Uhr
  • Gründe das Haus zu verlassen, sind die bereits bekannten Ausnahmen (Einkäufe des täglichen Bedarfs, um gesundheitliche Versorgung sicherzustellen, etc.)
  • nach 10 Tagen findet eine Evaluierung statt
  • der Lockdown endet nach 20 Tagen, spätestens am 12. Dezember 2021, automatisch. Danach gibt es eine Rückkehr zum Lockdown für noch nicht geimpfte Personen
  • Erhöhung der Kontrollen

Maßnahmen an Schulen

  • Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen
  • Schülerinnen und Schüler dürfen jedoch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben
  • die Schulen stellen Betreuung und Lernpakete für diese Kinder sicher
  • für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie in Klassen- & Gruppenräumen
  • die Bundesregierung und die Landeshauptleute appellieren, die Schülerinnen und Schülerzu Hause zu betreuen, dort wo dies möglich ist

Homeoffice

  • Homeofficeempfehlung für alle, sofern möglich
  • Homeofficce im Bundesdienst
  • FFP2-Maskenpflicht gilt in ALLEN geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz

Impfoffensive

  • Dritte Dosis bei mRNA-Impfstoffen ab dem 4. Monat möglich
  • Verkürzung des Grünen Passes ab spätestens 01.02.2022 auf 7 Monate für den 3. Stich

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Übersicht über die kommenden Wirtschaftshilfen

Ausfallsbonus

  • Eintrittskriterium: mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum jeweiligen Monat 2019 
  • Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. EUR (statt bisher 1,8 Mio.)
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz

  • Eintrittskriterium: mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum jeweiligen Monat 2019
  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. EUR (statt 10 Mio.)
  • Zeitraum: Jänner 2022 bis März 2022
  • Beantragung: Anfang 2022

Härtefallfonds

  • mind. 40 % Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden
  • Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Weitere Instrumente

  • NPO-Fonds und Veranstalterschutzschirm bis März 2022
  • Garantien bis Juni 2022
  • Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.
  • Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden


Hilfen im Bereich Arbeit

Corona-Kurzarbeit

  • Alle Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, können sich unverändert einer Unterstützung durch die Corona-Kurzarbeit sicher sein
  • Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter.
  • In der derzeitigen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.
  • Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende des Jahres aufrecht. Wie die Gestaltung der Kurzarbeit danach aussieht, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen und abhängig von der Infektionslage.

Dienstfreistellung für erwerbstätige mit Vorerkrankung

  • Im Mai 2020 wurde dies zum Schutz von Erwerbstätigen beschlossen, die bedingt durch die Pandemie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Im Sommer ist sie aufgrund der virologisch stabilen Lage ausgelaufen.
  • Daher gibt es jetzt sehr rasch eine Übergangsregelung, die die ursprüngliche Verordnung wiederbelebt.
  • Ab Montag den 22.11. haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, die Möglichkeit, sich ein Risiko- Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen.

Homeoffice Regelung

  • Erst kürzlich wurde die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz beschlossen, die schon gewisse Schutzstandards schafft.
  • Empfehlung: Unternehmen sollen Möglichkeit, Homeoffice zu nutzen in Betracht ziehen.
  • Homeoffice kann individuell zwischen Arbeitgeber und -nehmer vereinbart werden und ist eine gute Möglichkeit zur Reduzierung der Kontakte

Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere

  • Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen ist nach wie vor aufrecht.
  • Sonderbetreuungszeit kann unverändert in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind in Quarantäne muss oder an Corona erkrankt.


Überblick der Hilfen im Bereich Kunst und Kultur

NPO Fonds

  • Zeitraum: Q4 2021 und Q1 2022 
  • Dotierung: 125 Mio. Euro

Künstler SVS

  • Zeitraum: November und Dezember 2021 und Q1 2022
  • Dotierung: Aufstockung von 150 auf 175 Mio. Euro
  • Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro)
  • In Lockdown-Monaten stattdessen: 1.000 Euro

KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)

  • Verlängerung Q1 2022
  • Aufstockung Dotierung von 40 auf 50 Mio.

Ausdehnung Veranstalterschutzschirm

  • Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023

Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung)

  • Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022 
  • Gültigkeit bis 31.12.2022


Weiterführende Informationen:

Sichere Gastfreundschaft

Branchenübergreifende Unternehmenshilfen – WKK

Aktuelle Informationen BM für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung

Aktuelle Informationen BM für Landwirtschaft und Tourismus

Informationen des Landes Kärnten