Hier finden Sie alle Informationen zur bevorstehenden Landtagswahl. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht gebrauch und gehen Sie zur Wahl!
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
ÖFFNUNGSZEITEN WAHLLOKAL im WEISSENSEE HAUS:
- am Vorwahltag, 24. Februar 2023 von 17h – 19h
- am Wahltag, 5. März 2023 von 08h – 12h
INFORMATIONEN ZUR BRIEFWAHL / WAHLKARTE
Die einfachste und unkomplizierteste Möglichkeit zu wählen, wenn Sie nicht persönlich ins Wahllokal kommen können ist:
Zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamts Weißensee (Montag – Freitag von 8h-12h und von 14h-17h) auf das Gemeindeamt kommen, Wahlkarte direkt (ohne Voranmeldung) beantragen, vor Ort wählen, Wahlkarte bleibt am Gemeindeamt!
Ansonsten:
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 ist auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online über www.wahlkartenantrag.at)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Wählen mit Wahlkarte
1.) VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben („eidesstattliche Erklärung„)
- Wahlkarte zukleben
Sollten Personen aufgrund von Krankheit etc. das Haus nicht verlassen können so kann die Wahlkarte von einer dafür bevollmächtigten Person zu den Öffnungszeiten am Gemeindeamt entgegengenommen werden.
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land. Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
2.) AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
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